DFK
Vor dem Besuch einer Diagnose- und Förderklasse müssen die Erziehungsberechtigten einer Überprüfung der intellektuellen Leistungs- und Schulfähigkeit durch eine Studienrätin im Förderschuldienst zustimmen, um den aktuellen Wissens- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen. Es wird ein Gutachten erstellt und mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Berechtigt zum Besuch einer DFK sind nur Kinder mit im Gutachten festgestelltem, erheblichem sonderpädagogischen Förderbedarf.
- Unterricht und Erziehung gehen von den Fähigkeiten der Kinder aus und richten sich nach deren Bedürfnissen.
- Klar formulierte Regeln und Strukturen erleichtern das Zusammenleben und fördern das soziale Lernen.
- Ein abwechslungsreiches Schulleben verbindet die Kinder zu einer Gemeinschaft.
- Spätestens nach der zweiten Klasse wird der Übertritt an die Grundschule angestrebt.
- Nach einem erfolgreichen Probeunterricht kann der Wechsel aber auch früher erfolgen.
Sollte der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin in erheblichem Umfang vorhanden sein, wird der Verbleib in einer Klasse des SFZ empfohlen in enger Beratung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachdiensten wie Gesundheitsamt, Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- und Jugendpsychologen.
Ausschließlich die Erziehungsberechtigten entscheiden über den Lernort ihres Kindes, die Studienräte des SFZ beraten ergebnisoffen (freiwillige Entscheidung der Erziehungsberechtigten).