Loading color scheme

MSD und MSH

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)
Der MSD unterstützt die Regelschule auf Anforderung.

Die Eltern und/oder Lehrkräfte der Grund- oder Mittelschule können den MSD in folgenden Fällen anfordern:
  - Der Schüler hat allgemeine Lernprobleme, d.h. die Leistungen sind in mehreren Fächern schwach.
  - Der Schüler zeigt Schwächen im Arbeitsverhalten (Konzentration, Ausdauer, Merkfähigkeit....).
  - Der Schüler zeigt Auffälligkeiten in der Sprache (Grammatik, Aussprache...).
  - Der Schüler zeigt Schwierigkeiten im Sozialverhalten.

Die Aufgaben des MSD an der Regelschule umfassen (nach BayEUG Art.21) folgende Tätigkeiten:
  - Diagnostik
  - Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  - Beratung der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler
  - Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von Kindern
    mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule
  - die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds
  - Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten.

siehe Downloads --> Formulare!
MSD-Antrag (für Lehrkräfte und Schulleitung)
Einverständniserklärung (Eltern)
Entbindung der Schweigepflicht (Eltern)

 

Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)
Die MSH ist ein Angebot für die Kindergärten in der Region

Auf Anforderung besucht der Sonderpädagoge des Förderzentrums den Kindergarten. Die Eltern und/oder Erzieher können die MSH in folgenden Fällen anfordern: 
  - Das Kindergartenkind zeigt Auffälligkeiten in seiner sprachlichen, motorischen oder kognitiven Entwicklung.

  - Es bestehen Unsicherheiten, ob die Förderung für das entsprechende Kind im Regelkindergarten ausreicht.
  - Es wird eine zusätzliche Einschätzung hinsichtlich der Schulfähigkeit des Kindes benötigt.

Die Aufgaben der MSH im Kindergarten umfassen (nach BayEUG Art.21) folgende Tätigkeiten:
  - Diagnostik
  - Beratung der Eltern und Erzieher hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Kindes
  - Hilfestellung bei der Entscheidung zur Einschulung
  - Beratung für Fördermöglichkeiten zu Hause oder im Kindergarten
  - Hinweise auf weitere Maßnahmen wie Logopädie, Ergotherapie etc.
  - Zusammenarbeit mit Frühförderstellen

Die Beratung durch die MSH ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.

siehe Downloads --> Formulare!
MSH - Antrag (für Erzieher und Kindergartenleitung)
Einverständniserklärung (Eltern)