SVE - Schulvorbereitende Einrichtung
Wer besucht die SVE?
Die SVE ist eine kostenfreie Einrichtung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren (bei Zurückstellung: 7 Jahren).
Die Kinder weisen Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf auf in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Konzentration, Lernen und/oder sozial-emotionale Entwicklung (Verhalten)
Wie erfolgt die Anmeldung in der SVE?
Eine Anmeldung kann erfolgen:
- durch die Erziehungsberechtigten
- auf Empfehlung des Regelkindergartens (evtl. infolge einer Überprüfung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe – MSH) oder
- auf Anraten weiterer interdisziplinärer Fachdienste wie Logopädie, Ergotherapie sowie Frühförderstelle
Damit ein Kind in die SVE aufgenommen werden kann, müssen die Erziehungsberechtigten einer Überprüfung zustimmen, um den aktuellen Wissens- und Entwicklungsstand des Kindes feststellen zu können. Dies erfolgt durch einen Studienrat/eine Studienrätin im Förderschuldienst, welche/r anschließend ein Gutachten erstellt und dieses mit den Erziehungsberechtigten bespricht.
Nur Kinder mit einem im Gutachten festgestellten, erheblichen sonderpädagogischen Förderbedarf sind zur Aufnahme in die SVE berechtigt.
Was leistet die SVE?
- Die SVE bietet eine wohnortnahe Betreuung mit individueller Beförderung (Kleinbusse).
- Betreut und gefördert werden die Kinder durch
- heilpädagogische Förderlehrerinnen
- Vorpraktikantin der Fachakademie
- Studienrätinnen im Förderschuldienst
- Die Gruppenstärke liegt bei ca. 10 Kindern pro Gruppe.
- Die kleine Gruppengröße ermöglicht so eine gezielte, intensive und individuelle Förderung des Kindes.
- Der Besuch der SVE ist kostenfrei, freiwillig und kann von den Erziehungsberechtigten auch abgebrochen werden.
- Für Vorschulkinder bietet die SVE eine intensive und ergebnisoffene Schullaufbahnberatung, um den richtigen Lernort zu finden.
- Dies bedeutet, dass ausschließlich die Erziehungsberechtigten über den künftigen Lernort ihres Kindes entscheiden.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre besuchen ca. 1/3 der Vorschulkinder im Anschluss an die SVE die Grundschule. Die anderen Kinder werden (auf Wunsch der Erziehungsberechtigten) in die Diagnose- und Förderklasse (DFK) des Sonderpädagogischen Förderzentrums eingeschult.